Die Zuordnung von mehreren Vertragsarten, z. B. „Vollzeit“, „Teilzeit“ oder „450 € (geringfügige Beschäftigung)“, ist bei jeder Stelle möglich.
Das ergibt in der Regel nur dann Sinn, wenn die Stellen, abgesehen von der Vertragsart, sonst identisch sind.
Woher weiß ich, auf welche Vertragsart sich Bewerber*innen beworben haben?
Wenn es bei einer Stelle mehrere Vertragsarten gibt, wird im Bewerbungsprozess zunächst grundsätzlich abgefragt, welche Vertragsart diejenige ist, die für den Bewerber am interessantesten ist.
Zudem können Sie optional einen Bewerbungsschritt hinzufügen, in dem Bewerber*innen angeben können, ob auch andere der verfügbaren Vertragsarten für sie in Frage kommen.
Diese Informationen erhalten Sie natürlich zusammen mit der Bewerbung selbst.