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Müssen Bewerberdaten (Bewerbungen) irgendwann gelöscht werden?

Bewerbungen enthalten personenbezogene Daten und deren Schutz ist ein hohes Gut. Dabei ist eine unbegrenzte Aufbewahrung in der Regel nicht zulässig.

Anlass für eine Löschung könnte bspw. dann gegeben sein, wenn der Zweck (u. a. Durchführung eines Bewerbungsverfahrens) der Datenerhebung nicht mehr gegeben ist.

Joblicant löscht eingegangene Bewerbungen nicht automatisiert.

Das obliegt dem jeweiligen Kunden. Hintergrund ist der, dass es Gründe geben mag aus denen eine Bewerbung frühzeitig oder erst spät oder sogar gar nicht gelöscht werden kann oder darf.

Oft wird darauf hingewiesen, dass eine Aufbewahrungszeit pro Bewerbung sechs Monate nicht überschreiten sollte. Eine kürzere Aufbewahrung ist sicherlich immer empfehlenswerter.